Sportplatz zur Nutzung frei ab dem 15.06.2020

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Aufgrund weiterer „Corona-Lockerungen“ der Landesregierung vom 30.05.2020 und zum 15.06.2020 hat sich der Vorstand des SSV Herlinghausen dazu entschlossen, den Sportplatz auch zur Nutzung außerhalb des geregelten Trainings- und / oder Wettkampfbetrieb wieder frei zu geben.

Die Freigabe gilt ab dem 15.06.2020.

Zu beachten ist unbedingt die gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Insbesondere die begrenzte Anzahl von Personen = 10 ist zu beachten !!!

Bei Verstössen gegen die gültige Verordnung des Landes NRW haftet in diesen Fällen NICHT der Verein.

Am Wochenende werden am Sportplatz einige Hinweisschilder (siehe unten) angebracht.

Zusatzinfo:

Wann der geregelte Trainingsbetrieb wieder aufgenommen wird, entscheiden die Trainer. In diesem Fall gelten weitere Vorschriften, insbesondere zum Thema Hygieneverhalten / Desinfektion / Rückverfolgbarkeit nach Infektion.

Ein allgemeiner Hygieneplan wird ab Beginn der Aufnahme des geregelten Trainingsbetrieb jeden Trainer und Spieler (Senioren-und Jugendspieler) zur Verfügung gestellt.