Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt ab dem 24.11.2021:
2G gilt für die Teilnehmenden und das Publikum beim Training und Wettkampf, sowie bei der außersportlichen Jugendarbeit.
Hier fallen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter genauso wie Fußballerinnen und Fußballer unter die 2G-Regel. Ferner gilt 2G in Vereinsgaststätten.
Kontrollen müssen seitens des gastgebenden Vereins durchgeführt werden.
Ausgenommen von der 2G-Regelung sind
a) Kinder- und Jugendliche
bis einschließlich 15 Jahre sowie
b) Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem
hervorgeht, dass sie aktuell oder in den vergangenen sechs Wochen nicht gegen COVID-
19 geimpft werden konnten, sofern diese über einen aktuellen Test verfügen.
Für unsere Gastmannschaften haben wir ein Schreiben vorbereitet, dass jedem Team vor der Veranstaltung zugestellt wird:
„Aufgrund der Neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 24.11.2021 ist der SSV SW Herlinghausen e.V. verpflichtet, den 2G Status aller Beteiligten (Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und Zuschauer) zu überprüfen. Die Überprüfung erfolgt vor Betreten der Sportanlage von einem Vorstandsmitglied des SSV Herlinghausen. Alle die keinen Nachweis mit sich führen oder den 2G -Status nicht erfüllen, dürfen das Sportgelände nicht betreten und werden an der Einlasskontrolle abgewiesen. Wir bitten darum, dass alle Beteiligten ihren Impfstatus sowie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich führen.„
Der SSV Herlinghausen bittet darum: Lasst Euch Impfen !!!!!