Veränderungen im Vorstand des SSV Herlinghausen
Wie bereits bekannt wurde, haben der bisherige 2. Vorsitzende und die bisherige 2. Geschäftsführerin Anfang Juli 2018 ihren Rücktritt aus dem Vorstand erklärt.
Gemäß dem BGB (Vereinsrecht) und der Satzung des SSV Herlinghausen ist trotz der Rücktritte klar:
Der Verein ist nach wie vor handlungsfähig.
Um jedoch die vereinsinternen Arbeiten auf der geschäftsführenden Ebene weiterhin ordnungsgemäß durchführen zu können, hat der Vorstand des SSV Herlinghausen bis zur Neuwahl zur nächsten Jahreshauptversammlung den Ehrenamtsbeauftragten Frank Schmidt kommissarisch als 2. Geschäftsführer einberufen.
Die Funktion des 2. Vorsitzenden bleibt allerdings bis zur kommenden Jahreshauptversammlung unbesetzt (geht konform mit der Satzung des SSV Herlinghausen).
Die Wahl eines(r) neuen 2. Vorsitzenden wird zur nächsten Jahreshauptversammlung auf der Tagesordnung stehen.
Zum „Tagesgeschäft“:
Die Abläufe im Tagesgeschäft sind durch die erklärten Rücktritte in keinster Weise betroffen, da der Verein im Vorstand wie auch im geschäftsführenden Bereich handlungsfähig ist.